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Schweizer Strafrecht

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Telefonische Rechtsberatung

Rufen Sie uns an, wenn Sie „kurz mal ne Frage“ haben – wir sind hier um Ihnen zu helfen! Ein Anruf lohnt sich, weil wir wissen worauf es ankommt! Gerne können Sie uns auch nach einer Zweitmeinung fragen oder Prozessaussichten besprechen. Die Abrechnung erfolgt über die Telefonrechnung. Einfacher und schneller geht es nicht!

Schweizer Strafrecht
Antworten auf häufige Fragen

Strafanzeige & Strafantrag
Telefonische Rechtsberatung

Der Strafantrag muss innert 3 Monaten gestellt werden. Die Strafanzeige ist jederzeit möglich. Es braucht keinen Anwalt. Rufen Sie uns an, wenn Sie „kurz mal ne Frage“ haben – wir sind hier um Ihnen zu helfen! Ein Anruf lohnt sich, weil wir wissen worauf es ankommt!

Wir schreiben für Sie die Strafanzeige oder den Strafantrag

Hier und jetzt. Kompetent. Schnell. Günstig. Sie erhalten eine E-Mail und können alles an ihrem Bildschirm zu Hause mitverfolgen. Rufen Sie uns jetzt an.

Strafbefehl – was nun?
Telefonische Rechtsberatung

Wehren Sie sich rechtzeitig. In den meisten Fällen können Sie nichts verlieren – sondern nur gewinnen! Es braucht keinen Anwalt. Rufen Sie uns an, wenn Sie „kurz mal ne Frage“ haben – wir sind hier um Ihnen zu helfen! Ein Anruf lohnt sich, weil wir wissen worauf es ankommt!

strafbefehl anfechten

Strafbefehl anfechten – Wir machen das für Sie

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Opfer
Telefonische Rechtsberatung

Das Opfer einer Straftat – z.B. bei häuslicher oder sexueller Gewalt oder im Strassenverkehr – hat besondere Rechte. Es braucht keinen Anwalt. Rufen Sie uns an, wenn Sie „kurz mal ne Frage“ haben – wir sind hier um Ihnen zu helfen! Ein Anruf lohnt sich, weil wir wissen worauf es ankommt!

Opferschutz Telefonische Rechtsberatung

Opferschutz

Opfer einer Straftat – in der Regel also die geschädigte Person – stehen besondere Schutzrechte zu. Sie haben z.B. ein Recht auf Information oder können die Aussage verweigern. Bei weiteren Fragen einfach anrufen.

Täter
Telefonische Rechtsberatung

Der Täter / die beschuldigte Person muss auf ihr Recht, die Aussage verweigern zu dürfen hingewiesen werden. Rufen Sie uns an, wenn Sie „kurz mal ne Frage“ haben – wir sind hier um Ihnen zu helfen! Ein Anruf lohnt sich, weil wir wissen worauf es ankommt!

Telefonische Rechtsberatung Täter

Auch Täter haben Rechte

Täter dürfen die Aussage verweigern. Sie dürfen lügen, ohne das sie dafür strafrechtlich belangt werden können. In der Regel können sie an Einvernahmen teilnehmen. Bei weiteren Fragen einfach anrufen.

Zeuge
Telefonische Rechtsberatung

Zeugen müssen wahrheitsgemäss Aussagen, wenn nicht ein Recht auf Zeugnisverweigerung vorliegt. Rufen Sie uns an, wenn Sie „kurz mal ne Frage“ haben – wir sind hier um Ihnen zu helfen! Ein Anruf lohnt sich, weil wir wissen worauf es ankommt!

Zeuge sein ist kein Wunschkonzert – es ist eine Bürgerpflicht

Zeugen müssen vor Gericht erscheinen und wahrheitsgemäss aussagen. Nur in Ausnahmefällen – z.B. für nahe Verwandte, Geistliche, Anwälte, Ärzte – besteht ein Zeugnisverweigerungsrecht. Bei weiteren Fragen einfach anrufen.

Der Erfolg gibt uns Recht

Mehr als 95% unserer Kunden sind sehr zufrieden.

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„Sympatische und seriöse telefonische Beratung im Schweizer Strafrecht. Sie helfen den Leuten mit der Rechtsauskunft schnell und kompetent.“
Stefanie H. 
(Primarlehrerin)
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„Kompetente und menschliche Beratung. Mir wurde zugehört und mein Anliegen ernst genommen. Die E-Mail Bestätigung hilft.“
Klaus B. 
(kaufmännischer Angestellter)
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„Ihre Beratung am Telefon über Urkundenfälschung und Betrug war spitze. Ich werde mich bei weiteren Rechtsfragen gerne wieder melden.“
Claudia M.
(Verkäuferin)

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